GELTUNG: Diese Bedingungen gelten auch für weitere Reparaturaufträge, Bestellungen und sonstige von POSTRONIK angeforderte Dienstleistungen.

LIEFERUNG: Der Lieferungumfang von POSTRONIK sieht vor: – Konfiguration des Systems – Lieferung der HW- u. SW-Komponenten – Inbetriebnahme des Systems – Abnahme des Systems durch den Auftraggeber Nicht im Kaufpreis enthalten sind Kabelverlegungen, Installationsmaterial (Kabel, Dosen, Stecker, Patchkabel,…), sowie die Dokumentation der Installation.

INSTALLATION: Die Datenverkabelung erfolgt aufgrund der übergegebenen Installationsbedingungen durch einen vom Kunden selbst beauftragten, autorisierten Elektriker. Eine ordnungsgemäße Installation von Computernetzwerken beinhaltet normalerweise auch ein Mess-Protokoll über alle installierten Leitungen. Installationsarbeiten, die an der baulichen Substanz von Gebäuden vorgenommen werden (z.B. Wandmontage von Geräten) müssen vom Kunden durchgeführt werden. Erst nach dem Abschluss aller vorbereitenden Arbeiten erfolgt die Installation und Inbetriebnahme durch die Mitarbeiter von POSTRONIK. Übernachtungskosten für alle im Zuge der Projektabwicklung vor Ort beschäftigen Techniker werden vom Auftraggeber übernommen. SCHULUNG: Die vereinbarte Systemeinschulung des Bedienungspersonals sowie der leitenden Mitarbeiter erfolgt durch unsere Fachkräfte während der Geschäftszeiten von POSTRONIK. Damit die Schulung effizient abgewickelt werden kann, sollten die zu schulenden Personen während der für die Schulung vorgesehenen Zeit von anderen Aufgaben entbunden werden.

Eventuell benötige Nachschulungen werden nach Aufwand und gesondert zu den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt.

USV-ANLAGE: POSTRONIK empfiehlt den Einsatz einer USV-Anlage zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigung bei Stromausfall oder Stromschwankungen.

HAFTUNG: POSTRONIK übernimmt keine wie immer geartete Haftung bzw. Schadensvergütung für Schäden, Kapital und Zinsverluste, die durch HW- und SW-Fehler und/oder Störungen, Lieferzeitüberschreitung, sowie durch Lieferzeit bei Ersatzteilen entstehen. Ersatz von Fehlgeldern wird ebenfalls ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die absolute und relative Frist nach § 1489 ABGB wird jeweils mit 6 Monaten festgelegt. Die Geltung des § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.

DATENVERLUST: Wir weisen darauf hin, dass es trotz sorgfältigstem Arbeiten zu Datenverlusten kommen kann. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend, vor Beginn der Installationsarbeiten eine Datensicherung anzufertigen. Eine Haftung von POSTRONIK für Datenverlust ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass eine verlässliche Datensicherung nur mit einem, der Kapazität der Festplatten angepasstem Datensicherungsgerät, das die Verwendung der von uns im Regelfalle angebotenen Backup-Software unterstützt, einen unbeaufsichtigten Sicherungslauf ermöglicht und dessen Speichermedium einfach entfernt und extern aufbewahrt werden kann (z.B.DAT-Bandlaufwerk), möglich ist.

GEWÄHRLEISTUNG: schriftliche Rügepflicht mittels eingeschriebenen Briefs.

Die Ware ist nach der Ablieferung bzw. Beendigung der Installation unverzüglich vom Auftraggeber zu überprüfen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung oder Beendigung der Installation unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels POSTRONIK mittels eingeschriebenen Briefs bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind in gleicher Weise nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht mittels eingeschriebenen Briefs, nicht substanziiert oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen jedweder Art sowie von Irrtumsansprüchen ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Umkehr der Beweislast gem. § 924 2. Satz ABGB wird ausgeschlossen. Die Gewährleistungsansprüche, auch für gebrauchte Waren, müssen bei sonstiger Verjährung binnen 6 Monaten ab der Übergabe gerichtlich geltend gemacht werden.

HARDWARE-GARANTIE: Die Garantiezeit beträgt 6 Monate ab Lieferung. Zeitaufwand und Fahrtkosten laut jeweils geltender Zonen-Tabelle werden in Rechnung gestellt. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf von POSTRONIK geliefertes Material. Schäden, die auf das Fehlen einer USV-Anlage, nicht korrigierte Stromschwankungen, höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag) sowie unsachgemäße Bedienung, Reparaturen oder Änderungen vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite, zurückzuführen sind, sind von den Garantie-Leistungen ausgenommen.

SOFTWARE – WEITERGABEVERBOT: An gelieferten Programmen und Dokumentationen wird nur das Recht, diese ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden, erworben. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. SOFTWARE- /HARDWARE Wartung: Wir empfehlen allen Anwendern unserer Systeme den Abschluss eines Software- und/oder Hardware-Wartungsvertrages. Damit ist gewährleistet, dass einerseits die Software immer auf dem aktuellen Stand ist und die Hardware vorbeugend (1 x jährlich) überprüft wird. Ansonsten werden Störungsbehebungen und telefonische Auskünfte und Hilfeleistungen zu den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt.

GEISTIGES EIGENTUM: Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum von POSTRONIK. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von POSTRONIK. Ein Missbrauch führt zu Schadenersatzansprüchen.

ZAHLUNG: Sofern nicht im Auftrag anders vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber bei Auftragerteilung 30% der Bruttoauftragssumme als Anzahlung zu bezahlen, den Rest bei Lieferung. Die Lieferung erfolgt nach Erhalt der Anzahlung.

Bei Software- und Hardware-Wartungsabkommen erfolgt die Rechnungslegung einmal jährlich im Voraus.

GEGENFORDERUNGEN: Eine Aufrechnung unserer Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen, außer es wird dies ausdrücklich schriftlich vereinbart.

ZAHLUNGSVERZUG: Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält sich POSTRONIK vor, die Benützung der Software über den Fälligkeitstermin des Kaufpreises hinaus zu verhindern. Für daraus entstehende Folgeschäden haftet POSTRONIK nicht. Gerechtfertigte Reklamationen (das sind solche, die reproduzierbar sind und vom Auftraggeber eindeutig nachgewiesen wurden) und bei denen die schriftliche Rügepflicht eingehalten wurde, berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

EIGENTUMSVORBEHALT: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (auch der Kosten und Zinsen) unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser von POSTRONIK ausdrücklich erklärt wird.

BINDUNG AN ANGEBOT: Wir halten uns an den Inhalt unserer Angebote/Kostenvoranschläge bis maximal 4 Wochen nach Ausstellung gebunden, falls im Angebot oder Kostenvoranschlag nichts anderes schriftlich festgehalten wurde. Sollten verkaufte Hardware- oder Softwareprodukte nicht mehr geliefert werden können, behalten wir uns das Recht vor, gleiche oder ähnliche Nachfolgeprodukte zu liefern und einen allfälligen Mehrpreis in Rechnung zu stellen.

GELTUNG: Ergänzend zu diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten die auf Anfrage jederzeit ausfolgbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Büromaschinen, Büroausstattung und Informationstechnik einschließlich Datenverarbeitungsanlagen des Landesgremiums Wien für den Handel mit Computern und Büromaschinen. Im Falle des Widerspruchs zwischen den auf dieser Seite angeführten Liefer- und Zahlungsbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen des o.g. Landesgremiums gelten unsere Zahlungs- und Lieferbedingungen.

ALLGEMEINES: Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass ihn POSTRONIK als Referenz (Name und Logo) auch nach Erfüllung des Auftrages benennt.